Wer braucht ein Impressum?

Kurze Antwort: fast jeder. Laut § 5 Telemediengesetz (TMG) und der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr gilt die Impressumspflicht für alle, die „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" betreiben. Das klingt komplex, aber in der Praxis bedeutet es: Wenn du mit deiner Website irgendeinen wirtschaftlichen Zweck verfolgst – also Kunden gewinnen, Produkte verkaufen, Dienstleistungen bewerben oder Werbung schalten – brauchst du ein Impressum.

Das betrifft Einzelunternehmer, Freelancer, GmbHs, GbRs, UGs, Vereine mit wirtschaftlichem Betrieb, Influencer mit Kooperationen und Betreiber von Online-Shops. Auch wer „nur" einen Blog betreibt, der Werbebanner enthält, fällt darunter.

Ausgenommen sind rein private Websites ohne jeden kommerziellen Hintergrund – also zum Beispiel eine Seite, die du für deine Familienfotos nutzt, ohne Werbung und ohne Einnahmeabsicht. In der Praxis ist diese Grenze jedoch fließend.

Was muss ins Impressum? Die Pflichtangaben

Das Impressum muss leicht erreichbar, klar erkennbar, unmittelbar anwählbar und ständig verfügbar sein. Die konkreten Pflichtangaben richten sich nach der Rechtsform:

Für alle Anbieter (Basis-Pflichtangaben)

Für Gewerbetreibende zusätzlich

Für bestimmte Berufe

Pflichtangaben auf einen Blick: Name + Adresse · E-Mail · Telefon · (falls relevant) USt-ID oder Steuernummer · Handelsregistereintrag · vertretungsberechtigte Person. Kein Postfach als Adresse – es muss eine ladungsfähige Anschrift sein.

Was wird häufig vergessen?

Die häufigsten Lücken in Impressen sind: fehlende oder falsch eingetragene E-Mail-Adresse, Postfach statt Straßenadresse, fehlende Telefonnummer (Pflicht seit EuGH-Urteil 2016), keine Angabe zur vertretungsberechtigten Person bei GmbHs und fehlende Aufsichtsbehörde bei reglementierten Berufen.

Auch Kleinigkeiten können teuer werden: Ein Impressum, das nur hinter zwei Klicks erreichbar ist, gilt als nicht ausreichend – es muss von jeder Unterseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Im Footer verlinkt reicht aus, sofern der Link eindeutig als „Impressum" beschriftet ist.

Was droht bei fehlendem Impressum?

Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist ein Wettbewerbsverstoß und kann von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen verfolgt werden. Die typischen Konsequenzen:

In der Praxis sind Abmahnungen wegen fehlender Telefonnummer oder falschem Impressumsstandort besonders häufig. Das Risiko ist real – insbesondere wenn du in einer Branche mit aktiven Mitbewerbern tätig bist.

Wo muss das Impressum stehen?

Das Gesetz verlangt, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" ist. In der Praxis heißt das: ein Link im Footer jeder Seite mit der eindeutigen Bezeichnung „Impressum". Nicht „Rechtliches", nicht „Info", nicht versteckt in einem Untermenü. Maximal zwei Klicks von der Startseite entfernt – das ist die Faustregel der Gerichte.

Auch auf Social-Media-Seiten (Instagram, Facebook, LinkedIn) gilt die Impressumspflicht. Bei Instagram reicht ein Link in der Bio-Beschreibung, der direkt zum Impressum führt.

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