Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deine konkrete Situation empfehlen wir einen Steuerberater.

Einkommensteuer: Was zählt als Grundlage?

Einnahmen aus der Ferienwohnungsvermietung sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet jedoch nicht, dass du auf jede eingenommene Euro Steuer zahlst. Die Besteuerung gilt für deinen Gewinn – also deine Einnahmen minus alle abzugsfähigen Ausgaben (Werbungskosten).

Wenn du zum Beispiel 8.000 € im Jahr einnimmst, aber 5.500 € an absetzbaren Kosten hast, ist dein steuerlich relevanter Gewinn nur 2.500 €. Dieser Betrag wird dann mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – nicht die 8.000 €.

11.784 €Grundfreibetrag 2024
22.000 €Kleinunternehmer-Grenze USt
Gewinnnicht Einnahmen ist Basis

Der Grundfreibetrag: Wann zahle ich nichts?

In Deutschland gilt ein persönlicher Grundfreibetrag von 11.784 € (Stand 2024). Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen – also alle Einnahmen aus allen Quellen abzüglich aller Kosten – unter dieser Grenze, zahlst du keine Einkommensteuer.

Für die meisten nebenberuflichen Ferienwohnungsvermieter bedeutet das: Du zahlst nicht "nichts", weil du neben der Ferienwohnung noch andere Einkünfte hast (Gehalt, Rente etc.), die bereits über dem Freibetrag liegen. Aber du verstehst jetzt das Prinzip: Besteuert wird immer das Gesamteinkommen, nicht isoliert die Ferienwohnungs-Einnahmen.

Was du von deinen Einnahmen absetzen kannst

Das Finanzamt erkennt alle Ausgaben an, die direkt mit der Ferienwohnungsvermietung zusammenhängen. Hier sind die wichtigsten Posten:

Laufende Betriebskosten

Abschreibung (AfA)

Weitere absetzbare Kosten

Tipp: Führe das ganze Jahr über Belege und sammle alle Quittungen. Viele Vermieter verschenken Steuervorteile, weil sie Kleinbeträge nicht belegen. Auch 15 € für Reinigungsmittel und 30 € Kaffeepads sind absetzbar.

Verluste aus der Ferienwohnung steuerlich nutzen

Wenn die Ausgaben deine Einnahmen übersteigen – zum Beispiel wenn du frisch renoviert hast oder die Auslastung in einem Jahr gering war – entsteht ein steuerlicher Verlust. Diesen Verlust kannst du mit anderen Einkünften verrechnen und dadurch Steuern sparen.

Wichtige Einschränkung: Das Finanzamt prüft bei Ferienwohnungen, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Wer dauerhaft Verluste macht, dem kann das Finanzamt die steuerliche Verlustverrechnung verweigern ("Liebhaberei"). Als Faustregel gilt: Über einen Zeitraum von 10–15 Jahren sollte die Vermietung insgesamt profitabel sein.

Umsatzsteuer: Ab wann relevant?

Als Kleinunternehmer (bis 22.000 € Jahresumsatz) bist du von der Umsatzsteuer befreit. Du stellst keine Mehrwertsteuer in Rechnung und musst auch keine abführen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.

Wer über 22.000 € Umsatz pro Jahr erzielt, muss reguläre Umsatzsteuer (aktuell 7 % für Beherbergung) abführen – kann aber im Gegenzug Vorsteuer aus seinen Ausgaben geltend machen. Ab diesem Punkt ist ein Steuerberater keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit.

Weitere steuerrechtliche Aspekte zur Ferienwohnungsvermietung – insbesondere die Frage Gewerbe oder privat – findest du in unserem Artikel Brauche ich ein Gewerbe?