Was ist Kurzzeitvermietung?

Als Kurzzeitvermietung bezeichnet man die Überlassung einer Wohnung oder eines Hauses für einen Zeitraum von weniger als 6 Monaten gegen Entgelt. Dazu zählen alle Buchungen über Plattformen wie Airbnb, Booking.com, VRBO, aber auch private Direktbuchungen für Urlauber und Geschäftsreisende.

Die rechtliche Einordnung ist komplex, weil sie mehrere Rechtsgebiete berührt: Mietrecht (wenn du selbst Mieter bist), Baurecht/Zweckentfremdungsrecht, Steuerrecht und Kommunalrecht (Kurtaxe, Gewerbeanmeldung).

Vor dem ersten Inserat Gemeinde fragen – spart viel Ärger. Besonders in München und Ballungszentren kann das Ignorieren der Regeln zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Bundesweite Unterschiede: Warum die Gemeinde entscheidet

In Deutschland gibt es kein einheitliches Bundesgesetz zur Kurzzeitvermietung. Stattdessen regeln einzelne Bundesländer und Gemeinden die Zulässigkeit. Die Konsequenz: Was in München verboten ist, kann in Starnberg oder Rosenheim problemlos legal sein.

Drei Bundesländer haben besonders strenge Regelungen: Berlin, Hamburg und Bayern (nur für bestimmte Städte). Der Rest Deutschlands hat vergleichsweise wenige Einschränkungen.

München: Zweckentfremdungsverbot

München hat eine der strengsten Regelungen in Deutschland. Das Zweckentfremdungsverbot sieht vor:

Ausnahme: Wer seinen Hauptwohnsitz nur zeitweise verlässt (z. B. bei Urlaub) und die Wohnung in dieser Zeit vermietet, gilt in der Regel nicht als „Zweckentfremdung".

Bayern allgemein: Außerhalb Münchens

In den meisten Teilen Bayerns gibt es kein allgemeines Zweckentfremdungsverbot. Das bedeutet: Kurzzeitvermietung ist grundsätzlich erlaubt – mit einigen Ausnahmen:

Starnberg und Landkreis: Aktuelle Lage

Im Landkreis Starnberg und in der Stadt Starnberg gibt es Stand 2026 kein allgemeines Zweckentfremdungsverbot. Kurzzeitvermietung ist daher grundsätzlich zulässig. Zu beachten sind:

56 TageGrenze in München ohne Genehmigung
500.000 €max. Bußgeld bei Verstoß in München
0Einschränkungen in Starnberg (2026)

Was bei Verstoß droht

Die Konsequenzen hängen stark von der Gemeinde ab:

Hauptwohnsitz vs. Zweitwohnung

Ein wichtiger Unterschied, der oft übersehen wird: